Einfuhrbestimmungen für Heimtiere
Hunde, Katzen und Frettchen
Wenn Sie in die Niederlande reisen, sind seit Oktober 2004 folgende Dokumente für Hunde, Katzen und Frettchen erforderlich:
Hunde, Katzen und Frettchen haben einen EU-Pass nötig, wenn sie ins Ausland auf Reisen gehen. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies). Das neue Dokument ersetzt alle in Europa benutzten Pässe und artgleiche Dokumente über die Ausfuhr von Tieren ins Ausland.
Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut (Rabies) geimpft werden. Dies kann ein Tierarzt tun. Derselbe Tierarzt ist auch berechtigt, einen Vermerk über die Impfung in dem EU-Pass zu machen.
Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Identifikation bei ihren Tieren anbringen zu lassen. Dies kann der Tierarzt tun. In den Niederlanden wird vor allem der "elektronische Transponder" (Chip) benutzt, der unter der Haut angebracht wird. Neben dem Chip ist auch eine Tätowierung als Identifikation erlaubt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Aggressive Hunde
Die Regelung für aggressive Tiere (RAD) aus dem Jahr 1993 ist am 1. Januar 2009 eingezogen worden und damit nicht mehr rechtsgültig.
Häufige Fragen
- Welche Hunderassen dürfen in die Niederlande einreisen?
Alle Hunde dürfen in die Niederlande einreisen. Der Hund muss über einen EU-Pass verfügen, gegen Tollwut geimpft sein, und durch einen Chip oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein.
Kaninchen, Mäuse, Hamster und Meerschweinchen
Ein vom Tierarzt ausgestelltes Ursprungs- und Gesundheitszertifikat
Wellensittiche, Papageien und sonstige Vogelarten
Wellensittiche und Papageien dürfen in die Niederlande mitgenommen werden, wenn eine von einem Tierarzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt, die besagt, dass die Tiere gesund und frei von den klassischen Vogelkrankheiten wie Pseudo-Vogelpest, Vogelcholera, Psittacose und Pullorum sind.
Weiterhin ist es nicht erlaubt mehr als 2 Tiere mitzunehmen und diese Tiere dürfen nicht auf der Liste (Citesliste) der geschützten Vogelarten stehen (Washingtoner Artenschutzabkommen, www.cites.org).
Schildkröten und andere Terrarientiere
Ein vom Tierarzt ausgestelltes Ursprungs- und Gesundheitszertifikat und diese Tiere dürfen ebenso wie bei Wellensittichen und Papageien nicht auf der Liste (Citesliste) der geschützten Tierarten stehen (Washingtoner Artenschutzabkommen, www.cites.org).
Pferde
Pferde die aus Deutschland in die Niederlande mitgenommen werden (Urlaub), benötigen eine Gesundheitserklärung des Deutschen Veterinäramtes und einen Ausweis mit eingetragener Skizze.
Der Chip ist dann erforderlich, wenn der Urlaub länger als 6 Monate dauert.
Wenn der Urlaub länger als 10 Tage dauert, benötigen die Pferde wieder eine neue Gesundheitserklärung um damit nach Deutschland zurückzureisen.
Es wird empfohlen die alte Erklärung aufzuheben, damit man nachweisen kann, dass das Pferd nur vorübergehend in den Niederlanden war und ein Chip nicht erforderlich ist.
Für die Einreise mit einem Pferd in die Niederlande wegen Umzugs brauchen Sie ein vom Kreisveterinäramt ausgestelltes Exportzertifikat.
Eventuelle Zollbestimmungen können Sie nachfragen beim niederländischen Zoll, Telefon 0031 45 5743031.
Mini-Schwein
Man braucht ein vom Veterinäramt ausgestelltes EU-Zertifikat.

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