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Ambassade van het Koninkrijk der Nederlanden
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Selbständiger Handwerker


EU-Staatsangehörige, die in einem EU-Land ein Gewerbe gelernt haben, können dieses in der Regel in jedem anderen EU-Land ausüben. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der zuständigen Handwerkskammer des Herkunftslandes. Wenn Sie einen Standort gewählt haben, sollten Sie sich an die ortsansässige Handelskammer (Kamer van Koophandel) wenden, die Sie über die Existenzgründungsmöglichkeiten und -bedingungen informieren wird. Ausnahmen: nicht alle Berufe können ohne weiteres in den Niederlanden ausgeübt werden. Manche Berufe unterliegen bestimmten Regelungen, wie die im Gesundheitswesen, bei der Feuerwehr, Architekt, Wirtschaftsprüfer, Lehrer, Kraftfahrer, Schiffs- und Kranmaschinist. Hierzu muss ein Antrag beim zuständigen Ministerium eingereicht werden, über den innerhalb von vier Monaten entschieden werden muss.

Die Branchenverbände für das Handwerk, wo Sie weitere Auskünfte erhalten können, sind:
- Nederlandse Maatschappij voor Nijverheid en Handel und
- Hoofdbedrijfsschap Ambachten.

Informationen zu den Berufen im Gesundheitswesen hat das niederländische Gesundheitsministerium unter www.verwijspunt.nl in mehreren Sprachen bereitgestellt. Hier können Sie die Broschüre „Working in the Dutch Health Sector“ downloaden.

Die Euregio hat den Ratgeber „Arbeiten in den Niederlanden“ verfasst, der Informationen über Sozialversicherungen, Steuern, Diplome, Lohnfortzahlung, Erwerbsunfähigkeit, Rentenansprüche, usw. enthält, und hier gedownload werden kann.

Auch für Grenzarbeiter, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die in Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten oder dorthin entsandt sind, hat die Euregio Rhein-Waal eine Broschüre herausgegeben mit dem Titel „Arbeiten in den Niederlanden, Informationen für Grenzpendler“. Für Grenzpendler gelten sowohl die Gesetze des Wohnlandes (D) als auch die des Arbeitslandes (NL) entsprechend der Gesetzgebung der EU. Dies betrifft das nationale Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht. Bilaterale Verträge sorgen dafür, dass Strukturunterschiede sich nicht nachteilig für den EU-Bürger auswirken. Siehe hierzu auch www.eures.net und www.grensarbeider.nl.
Mehr Info unter www.hollandtrade.com.


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Last update: 09-05-2008 • www.niederlandeweb.de

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